Mietbedingungen Fahrräder

Mietbendingungen: Torotours & ToroBike  2022

 

Mit der Unterschrift unter die Anmeldung gelten die folgenden Bedingungen als vereinbart.

  1. Das Fahrrad / Moto ( in weiteren als Fahrzeug benannt) und seine Benutzung
  2. Der Mieter erkennt durch die Übernahme des vermieteten Fahrzeugs an, dass es sich mitsamt Zubehör in einem verkehrssicheren, mängelfreien und sauberen Zustand befindet.
  3. Der Mieter darf das Fahrzeug nur in Verkehres üblicher Weise unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften, vor allem der Straßenverkehrsordnung benutzen.

2a. Rennräder dürfen nicht abseits befestigter Wege und zu keinem anderen als dem

bestimmungsgemäßen Gebrauch benutzen.

  1. Das Fahrzeug darf nur vom Mieter selbst gefahren werden.
  2. Das Fahrzeug darf nicht, im gewerblichen Verkehr oder zu rechtswidrigen Zwecken verwendet werden.
  3. Pflichten des Mieters
  4. Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug pfleglich und unter Beachtung der technischen Regeln zu behandeln und nur an einem sicheren Ort in abgeschlossenem Zustand abzustellen.
  5. Der Mieter verpflichtet sich, in der Mietzeit aufgetretene Mängel bei Rückgabe dem Vermieter mitzuteilen.
  6. Bei Verlust des Schlüssel trägt der Mieter die Kosten der Wiederbeschaffung.
  7. Die Einschätzung des Gesundheitszustandes, der Fitness und der technischen Fähigkeiten obliegt dem Mieter und ist kein Grund der eine kostenlose Rückgabe des Fahrzeuges rechtfertigt.
  8. Bei minderjährigen Mietern ist die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten notwendig.
  9. Es besteht Helmpflicht. Der Mieter ist verpflichtet bei Benutzung des Fahrzeuges einen Helm zu tragen.

III. Reparatur

Wird eine Reparatur notwendig, so trägt der Vermieter die Kosten, wenn ihre Ursache weder auf unsachgemäße Behandlung durch den Mieter, noch auf dessen Verschulden beruht. Für letztere Umstände ist der Mieter verantwortlich. In diesem Fall sind Kosten der Reparatur dem Vermieter zu ersetzen.

  1. Unfall / Diebstahl

Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter unverzüglich zu benachrichtigen, wenn das Fahrzeug in einen Unfall verwickelt wurde. Bei einem Unfall hat der Mieter dem Vermieter einen schriftlichen Unfallbericht mit Skizze vorzulegen. Der Unfallbericht muss Namen und Anschrift der beteiligten Personen, etwaiger Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der etwaig am Unfall beteiligten Kraftfahrzeuge beinhalten. Den Diebstahl eines Fahrzeugs während der Nutzungsdauer hat der Mieter unverzüglich dem Vermieter sowie der zuständigen Polizeibehörde zu melden. Im Anschluss ist das polizeiliche Aktenzeichen dem Vermieter durchzugeben. Eine Versicherung des Fahrrades gegen Diebstahl ist nicht möglich.

  1. Haftung
  2. Der Vermieter haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
  3. Der Mieter hat das Fahrzeug in dem Zustand zurückzugeben, in dem er es übernommen hat.
  4. Der Mieter haftet für Schäden aus Diebstahl oder schuldhafter Beschädigung während der Mietzeit bis zu einem Höchstbetrag gemäß dem aktuellen Preisverzeichnis. Diese Haftungsbegrenzung gilt nicht, wenn der Mieter den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat. Er hat dann auch die Schadennebenkosten zu ersetzen.
  5. Rückgabe des Fahrzeugs
  6. Der Mieter hat das Fahrzeug spätestens am Ende der vereinbarten Mietzeit dem Vermieter am vereinbarten Ort während der Geschäftszeiten des Vermieters zurückzugeben. Eine Rückgabe außerhalb der Geschäftszeiten erfolgt auf Risiko des Mieters.
  7. Eine Verlängerung der Mietdauer bedarf der Einwilligung des Vermieters vor Ablauf der bestehenden Mietzeit.
  8. Wird das Fahrzeug nicht rechtzeitig zurückgegeben, hat der Mieter dem Vermieter für jeden angefangenen Tag den Tagesmietzins zu zahlen und gegebenenfalls einen darüber hinaus entstandenen Schaden zu ersetzen.
  9. Der Vermieter ist berechtigt, innerhalb von drei Werktagen nach Rückgabe des Fahrzeug, aufgetretene Mängel, für die der Mieter haftbar ist, Ihm gegenüber zu beanstanden.

VII. Abschließendes

  1. Weitere Nebenabsprachen sind nicht getroffen worden. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für diese Schriftformklausel.
  2. Sollten einzelne Vertragsbestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
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