Mietbedingungen Fahrräder

Mietbendingungen: Torotours & ToroBike  2022

**Allgemeine Mietbedingungen für Fahrräder und Motorroller**

Mit der Unterschrift unter die Anmeldung gelten die folgenden Bedingungen als vereinbart:

### I. Das Fahrzeug und seine Benutzung
1. **Fahrzeuginformationen**
Der Mieter erkennt durch die Übernahme des vermieteten Fahrzeugs an, dass es sich mitsamt Zubehör in einem verkehrssicheren, mängelfreien und sauberen Zustand befindet.

2. **Nutzung des Fahrzeugs**
Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug nur in üblicher Verkehrsweise unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der Straßenverkehrsordnung, zu benutzen.
– **Rennräder:** Diese dürfen nicht abseits befestigter Wege sowie nicht für andere, als die bestimmungsgemäßen Zwecke verwendet werden.
– **Fahrerlaubnis:** Das Fahrzeug darf ausschließlich vom Mieter selbst gefahren werden.
– **Gewerbliche Nutzung:** Eine Verwendung des Fahrzeugs im gewerblichen Verkehr oder zu rechtswidrigen Zwecken ist untersagt.

### II. Pflichten des Mieters
1. **Sorgfaltspflicht**
Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug pfleglich und gemäß der technischen Regeln zu behandeln und nur an einem sicheren Ort im abgeschlossenen Zustand abzustellen.

2. **Mängelmeldung**
Aufgetretene Mängel sind dem Vermieter bei Rückgabe mitzuteilen.

3. **Schlüsselverlust**
Bei Verlust des Schlüssels trägt der Mieter die Kosten der Wiederbeschaffung.

4. **Gesundheits- und Fitnessbewertung**
Die Einschätzung des Gesundheitszustandes, der Fitness sowie der technischen Fähigkeiten obliegt dem Mieter. Dies ist kein Grund für eine kostenlose Rückgabe des Fahrzeugs.

5. **Erziehungsberechtigte bei Minderjährigen**
Bei minderjährigen Mietern ist die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten notwendig.

6. **Helmpflicht**
Der Mieter ist verpflichtet, bei der Benutzung des Fahrzeugs einen Helm zu tragen.

### III. Reparatur
1. **Reparaturkosten**
Wird eine Reparatur notwendig, so trägt der Vermieter die Kosten, wenn deren Ursache nicht auf unsachgemäße Behandlung durch den Mieter oder dessen Verschulden beruht. Andernfalls ist der Mieter verantwortlich und hat die Reparaturkosten zu ersetzen.

### IV. Unfall und Diebstahl
1. **Unfallmeldung**
Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter unverzüglich zu benachrichtigen, wenn das Fahrzeug in einen Unfall verwickelt wurde. Ein schriftlicher Unfallbericht mit Skizze muss vorgelegt werden, der folgende Informationen enthalten muss:
– Namen und Anschrift der beteiligten Personen
– Etwaige Zeugen
– Amtliche Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge

2. **Diebstahlmeldung**
Ein Diebstahl muss sofort dem Vermieter sowie der Polizei gemeldet werden. Das polizeiliche Aktenzeichen ist dem Vermieter umgehend zu übermitteln.

3. **Versicherung**
Eine Versicherung des Fahrrades gegen Diebstahl ist nicht möglich.

### V. Haftung
1. **Haftung des Vermieters**
Der Vermieter haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

2. **Haftung des Mieters**
Der Mieter hat das Fahrzeug in dem Zustand zurückzugeben, in dem er es übernommen hat. Er haftet für Schäden aus Diebstahl oder schuldhafter Beschädigung während der Mietzeit bis zu einem Höchstbetrag gemäß dem aktuellen Preisverzeichnis. Diese Haftungsbegrenzung gilt nicht bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln des Mieters; in diesem Fall sind auch die Schadennebenkosten zu ersetzen.

### VI. Rückgabe des Fahrzeugs
1. **Rückgabefrist**
Der Mieter hat das Fahrzeug spätestens am Ende der vereinbarten Mietzeit am vereinbarten Ort während der Geschäftszeiten des Vermieters zurückzugeben. Eine Rückgabe außerhalb der Geschäftszeiten erfolgt auf Risiko des Mieters.

2. **Mietverlängerung**
Eine Verlängerung der Mietdauer bedarf der vorherigen Zustimmung des Vermieters.

3. **Verspätete Rückgabe**
Wird das Fahrzeug nicht rechtzeitig zurückgegeben, hat der Mieter für jeden angefangenen Tag den Tagesmietzins zu zahlen sowie eventuell entstandene Schäden zu ersetzen.

4. **Mängelbeanstandung**
Der Vermieter ist berechtigt, innerhalb von drei Werktagen nach Rückgabe des Fahrzeugs aufgetretene Mängel, für die der Mieter haftbar ist, zu beanstanden.

### VII. Abschließende Bestimmungen
1. **Nebenabsprachen**
Weitere Nebenabsprachen sind nicht getroffen worden.

2. **Schriftformklausel**
Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform, dies gilt auch für diese Schriftformklausel.

3. **Salvatorische Klausel**
Sollten einzelne Vertragsbestimmungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

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